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   BGH, 25.06.2008 - IV ZR 7/07   

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https://dejure.org/2008,17208
BGH, 25.06.2008 - IV ZR 7/07 (https://dejure.org/2008,17208)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - IV ZR 7/07 (https://dejure.org/2008,17208)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - IV ZR 7/07 (https://dejure.org/2008,17208)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Risikoausschluss bei Kfz-Gebrauch in der privaten Haftpflichtversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - IV ZR 7/07
    Das Berufungsgericht hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Oktober 1993 - IV ZR 243/92 - VersR 1994, 83 unter 3 a m.w.N., zuletzt Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05 - VersR 2007, 388 Tz. 9-12) zutreffend angenommen, dass der Risikoausschluss nicht eingreift, weil sich nicht das typische Kfz-Gebrauchsrisiko verwirklicht hat.
  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - IV ZR 7/07
    Das Berufungsgericht hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Oktober 1993 - IV ZR 243/92 - VersR 1994, 83 unter 3 a m.w.N., zuletzt Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05 - VersR 2007, 388 Tz. 9-12) zutreffend angenommen, dass der Risikoausschluss nicht eingreift, weil sich nicht das typische Kfz-Gebrauchsrisiko verwirklicht hat.
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 370/11

    Privathaftpflichtversicherung - reparaturbedingtes Starten des Motors eines Kfz

    Der Ausschluss setzt deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass sich eine Gefahr verwirklicht hat, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 25.6.2008 - IV ZR 7/07 - Schaden-Praxis 2008, 338; Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 120/05 - VersR 2007, 388).
  • OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Risiken aus dem Gebrauch von Fahrzeugen ("Kleine

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof mit Klauseln der angegriffenen Art bereits mehrfach befasst war (vgl. BGH, Beschl. v. 25.6.2008 - IV ZR 7/07, [...]; NJW-RR 2007, 464 f.; NJW 1992, 315 f.) und keine Veranlassung gesehen hat, diese als wegen Intransparenz unwirksam anzusehen.
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